Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Vertragsgrundlagen

Allen Verträgen, die der Bewerber mit der Agentur abschließt, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese erkennt der Bewerber mit seiner Bestellung ausdrücklich an.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Studenten.

Wenn im folgenden Text von „vermitteltem Bewerber“, „vermitteltem Personal“ der „ver-mittelten Personen“ die Rede ist, so ist damit gemeint, dass die Kontaktdaten desjenigen Bewerbers weitervermittelt wurden und nicht der Bewerber selbst im Rahmen einer Personalvermittlung. Die Agentur versteht sich lediglich als Datenbank.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Registrierung auf der Seite https://www.deinstudentenjob.com ist kostenlos.

2.2. Jeder registrierte Bewerber kann einen kostenlosen Newsletter per Email erhalten, über den Jobangebote in seiner Umgebung offeriert werden.

2.3. Die Bewerbung auf einzelne Aufträge erfolgt online oder per Email.

2.4. Bei Bedarf und grundsätzlicher Eignung des Bewerbers übermittelt die Agentur dem Bewerber die Kontaktdaten des Auftraggebers per Email. Der jeweilige Auftrag hingegen kommt ausschließlich zwischen Bewerber und Kunde (Auftraggeber) zustande.

2.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.


3. Leistungen der Agentur

3.1. Die Agentur vermittelt lediglich den Kontakt zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber. Die direkte Kontaktaufnahme erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Be-werber. Grundsätzlich erfolgt die Kontaktaufnahme seitens des zu vermittelnden Bewer-bers. Der Bewerber erhält ebenfalls die Kontaktdaten des Kunden.

3.2. Die Agentur schließt mit dem Bewerber ausschließlich einen Vermittlungsvertrag. Eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Tätigkeit kommt ausschließlich zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber zustande.

3.3. Die Agentur behandelt sämtliche Vermittlungsaufträge und damit zusammenhängende Daten vertraulich, sofern nicht andere rechtliche Verpflichtungen dem entgegenstehen. Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsverhältnis hinaus fort.

4. Pflichten des Bewerbers

4.1. Bei der Agentur registriertes Hilfspersonal ist dazu verpflichtet, in seinem Bewerber-profil korrekte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Daten sind stets aktuell zu halten (z.B. Änderung des Wohnorts, Telefonnummer, Studentenstatus etc.). Änderun-gen müssen der Agentur unverzüglich mitgeteilt werden.

4.2. Bei seiner Registrierung bestätigt der Bewerber, Student zu sein. Sollte sich im Laufe der Zeit vorübergehend oder dauerhaft an seinem Studentenstatus etwas ändern, erlischt damit auch damit die Grundlage der Vermittlung. Der Bewerber ist verpflichtet sein Profil zu löschen oder zu pausieren.

4.3. Bewerber ist selbst zur Kontaktaufnahme und Terminabsprache mit dem Auftragge-ber zuständig. Sofern der Bewerber bereit ist, einen Auftrag anzunehmen, wird er dies der Agentur mitteilen.

4.4 Die Vermittlung des Bewerbers obliegt ausschließlich der Agentur. Die Mitnahme ande-rer Helfer zu Einsätzen wie z.B. Umzugsjobs ohne Absprache mit der Agentur ist verbo-ten. Ebenso dürfen durch die Agentur übermittelte Kontaktdaten der Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.5. Kann der vermittelte Bewerber nicht oder nicht rechtzeitig beim Einsatz erscheinen, so ist in erster Linie der Auftraggeber aber auch die Agentur schnellstmöglich zu informie-ren.

4.6. Der Bewerber ist verpflichtet, der Agentur immer und zeitnah mitzuteilen, wie oft und wie lange er für den Auftraggeber tätig war.

4.7. Darüber hinaus ist der Bewerber nach Auftragsannahme dazu verpflichtet, die ihm aufgetragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit des Kunden und mit größter Sorg-falt auszuführen. Die Agentur weist darauf hin, dass die Auftraggeber bei Schlechtleistung die Zahlung des Helferlohns verweigern können.

4.8. Die Entlohnung erfolgt ausschließlich für die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, auch dann, wenn diese eventuell von der geplanten Einsatzzeit abweichen. Von der Agentur vermittelte Personen sind nicht befugt, von dem Auftraggeber Entlohnung für nicht geleis-tete Arbeitszeiten zu verlangen.

4.9. Der Bewerber ist nicht befugt, die Vermittlungsgebühr, welche die SSE-Student Ser-vices Europe GmbH dem Kunden in Rechnung stellt, selbst und direkt entgegen zu neh-men oder einzufordern.

4.10. Der Bewerber verpflichtet sich auch über das Vertragsverhältnis hinaus, mit Daten des Auftraggebers vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

4.11. Die Agentur behält sich die Sperrung jedes Bewerbers in der Datenbank für weitere Vermittlungen vor, der gegen einen oder mehrere der oben stehenden Punkte verstößt.

5. Entlohnung

Die Entlohnung für Aufträge wird zwischen dem Bewerber und dem Kunden vereinbart. Die Agentur stellt für bestimmte Tätigkeiten eine Empfehlung zur Verfügung: https://www.studenten-vermittlung.com/preise.

Die Entlohnung des Hilfspersonals erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Per-sonal und wird nicht über die Agentur abgewickelt. Vergütet wird je nach vorheriger Ver-einbarung bar oder bei Geschäftskunden auch auf Rechnung, gegen Quittung, auf Lohn-steuerkarte oder auf 450-Euro-Basis.


6. Haftungsbeschränkung

6.1. Die Agentur haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ver-tragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

6.2. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung we-sentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durch-schnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

6.3. Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 geltend sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

6.4. Die Agentur haftet nicht für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Ferner ist die Haftung ausgeschlossen für eine man-gelhafte Arbeitsleistung oder Zuverlässigkeit des vermittelten Personals.

6.5. Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens durch das Fehlver-halten bzw. die vorsätzliche und/oder fahrlässige Falschauskunft eines Bewerbers gegen-über dem Auftraggeber entstehen, trifft die Agentur kein Verschulden. Ein möglicher Scha-densersatzanspruch gegenüber dem vermittelten Personal bleibt davon unberührt.

6.6. Die Agentur weist den Bewerber darauf hin, dass der Kunde verpflichtet ist, die Do-kumente des Bewerbers zu überprüfen. Der Bewerber hat diese daher bei sich zu führen, um die Überprüfung möglich zu machen.


7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unberührt bleiben zwingende Best-immungen des Staates, in dem der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzli-chen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) bei Online-Verträgen bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere Emailadresse lautet: info@deinstudentenjob.de

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